Die Grundqualifikation kannst du auf unterschiedliche Weise erlangen.
Hast Du deinen Busführerschein (D1 oder D) vor dem 10.09.2008 oder deinen Lkwführerschein (C1 oder C) vor dem 10.09.2009 erworben, hast Du in deiner jeweiligen Klasse ein Besitzstandrecht, d.h. Du brauchst die Grundqualifikation nicht abzulegen. Du musst jedoch für den gewerblichen Gebrauch alle 5 Jahre die 5 Module der Weiterbildung nachweisen.
Hast Du deinen Führerschein nach diesen Stichtagen erworben, kannst Du die Grundqualifikation auf 3 Wegen erwerben:
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Eine Prüfung bei der zuständigen IHK, 240min. Theorie und 210 min. Praxis. Ein Vorbereitungskurs ist zu empfehlen, aber keine Pflicht. Der Führerschein der jeweiligen Klasse muss zur Prüfung vorhanden sein.
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Nach einer 140-stündigen Schulung ist eine 90-min. Theorieprüfung zu absolvieren. Hier gibt es Verkürzungen für Umsteiger und Quereinsteiger. Der Füherschein der jeweiligen Klasse muss noch nicht bestanden sein.
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Hier werden vergleichbare Kenntnisse und Fertigkeiten zu Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt. Der Führerschein wird über die Dauer der Ausbildung erworben.

