Förderung von Berufskraftfahrern
Die Förderung von Berufskraftfahren ist aufgrund der ständigen Höherqualifizierung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ein besonders wichtiges Thema. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die bei der Finanzierung und Förderung des Führerscheins und/oder Weiterbildung helfen könnten. Die Antragstellung für die jeweiligen Förderprogramme ist größtenteils mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden, deshalb empfehlen wir für das weitere Vorgehen einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren. Wir helfen gern bei der Antragstellung.
Hier zunächst ein erster Überblick der verschiedenen Förderungsagenturen und Programme
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. ARGEN (Arbeitsgemeinschaften) können seit 01. Januar 2003 Bildungsgutscheine für zuvor individuelle festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen. Darunter fällt auch die Förderung der Führerscheinklassen C (LKW), T (Traktor) und D (Bus). Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsforderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Wir sind ein solcher Träger.
- Hier erfahrt Ihr mehr zum Bildungsgutschein
Die SAB (Sächsische Aufbaubank) fördert die Weiterbildung von Arbeitnehmern zur Verbesserung Ihrer beruflichen Chancen. Gemeinsam unterstützen die EU und der Freistaat Sachsen Arbeitnehmer, die sich berufsbegleitend weiterbilden wollen. Ihr könnt Zuschüsse zu Weiterbildungsmaßnahmen beantragen, wenn diese den beruflichen Werdegang unterstützen und den Arbeitnehmer in der aktuellen oder künftigen Arbeit voranbringen.
- Für Arbeitnehmer empfehlen wir z.B. das Programm „Weiterbildungsscheck Sachsen”
- Für Unternehmen empfehlen wir z.B. das Programm „Förderung betrieblicher und beruflicher Weiterbildung”
Vor allem für Unternehmen bietet das BAG (Bundesamt für Güterverkehr) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die beiden Förderprogramme De-minimis und Aus- und Weiterbildung an. Im Rahmen des Förderprogramms Aus- und Weiterbildung können zuwendungsberechtigte Unternehmen Zuschüsse zu den Kosten der folgenden Maßnahmen erhalten:
- Betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin
- Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen des BAG finden Sie im Internet unter www.bag.bund.de